Die Auswirkungen der Klimakrise sind inzwischen für alle sichtbar. Politik und Zivilgesellschaft haben sich auf die Notwendigkeit geeinigt, die CO2-Emissionen zu reduzieren und nachhaltiger zu handeln. Die Europäische Union (EU) hat zu diesem Zweck die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt und damit die rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen.
Ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2025 vorlegen (Europäische Kommission, 2022):
Die Anforderungen der CSRD umfassen die Erstellung einer Klimabilanz, ein unabhängiges Audit der Bilanz durch eine zertifizierte Prüfungsgesellschaft (z.B. TÜV) und die Verpflichtung zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht (Europäische Kommission, 2022).
In unserem Blog-Artikel
Wegweiser der Klima-Transformation: Die wichtigsten Rahmenwerke, Richtlinien und Gesetze der Nachhaltigkeitsberichterstattung
erfahren Sie mehr.
Um zu gewährleisten, dass Unternehmen den Nachhaltigkeitsberichtpflichten nachkommen können, empfiehlt es sich, die Infrastruktur für eine regelmäßige Berichterstattung zeitnah aufzusetzen. Folgende Gründe können dafür angeführt werden:
Darüber hinaus können Unternehmen, die jetzt handeln, von Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung eines sogenannten ‚Transformationskonzepts‘ profitieren.
Das Ziel
der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen (BAFA, 2023). Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
Die Förderung beläuft sich auf bis zu 60% der Erstellungskosten und maximal 80.000 €. Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für Unternehmen verfügbar ist, die noch nicht zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Für diese Unternehmen werden die Fördermittel der BAFA also nur bis spätestens 2025 verfügbar sein.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ab 2026 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen. Um sicherzustellen, dass Unternehmen den Anforderungen nachkommen können, sollten sie bereits heute eine regelmäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen. Dies erfordert Zeit und Ressourcen für die Einrichtung einer soliden Infrastruktur und die Datenerfassung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen und möglicherweise Fördermittel des BAFA für die Erstellung eines Transformationskonzepts nutzen. Das Transformationskonzept deckt verschiedene Aspekte der CSRD ab und hilft Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Zukunft weiter zunehmen, da Unternehmen und Investoren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien in ihre Entscheidungen einbeziehen. Die EU plant, die CSRD in den nächsten Jahren zu erweitern und die Anforderungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für mehr Unternehmen zu verpflichten. Unternehmen sollten sich daher kontinuierlich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und ihre Maßnahmen entsprechend anpassen.
Procycons bietet eine umfassende Beratung an, um Unternehmen bei der erfolgreichen Beantragung von Förderungen und der Entwicklung von Transformationskonzepten zu unterstützen.
Die
DENEFF organisiert am 05.06.2023 von 13:00-15:00 ein Webinar zum Thema Transformationskonzepte.
In diesem Webinar werden die Voraussetzungen einer Antragsstellung zur Förderung genannt, die (direkten und indirekten) Vorteile der Entwicklung eines Transformationskonzepts beschrieben und an Fallbeispielen die erfolgreiche Erstellung von geförderten Transformationskonzepten präsentiert.
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