Fördermittel und Zuschüsse für Umweltschutzmaßnahmen und die Digitalisierung: Eine Übersicht

Aug. 01, 2023

Inhalt

  1. Einführung
  2. Was sind Fördermittel überhaupt?
  3. Welche Förderungen gibt es auf nationaler Ebene?
  4. Welche Förderungen gibt es auf regionaler Ebene?
  5. Erklärung der wichtigsten Begriffe
  6. Klassifizierungsmatrix KMU

Einführung

In diesem Blogartikel möchten wir auf finanzielle Unterstützungen eingehen, die deutschen Unternehmen angeboten werden, wenn sie Schritte in Richtung Klimaneutralität gehen wollen oder die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchten.


Der Green Deal ist eine Initiative der Europäischen Union mit dem Ziel, die EU bis zum Jahr 2050 zu dekarbonisieren und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum zu fördern. In diesem Sinne wurde dieses Jahr von der Europäischen Kommission eine Modifikation der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verabschiedet, um die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in Europa zu erleichtern und zu beschleunigen. Die AGVO bietet einen Rahmen, um zu bestimmen, wann staatliche Beihilfen von der Anmeldung bei der Europäischen Kommission freigestellt sind. Diese Bestimmung umfasst verschiedene Arten von Förderungen wie Regionalbeihilfen, Investitionsbeihilfen für KMU, Umweltschutzbeihilfen und Beihilfen für Forschung und Entwicklung. 


Bezogen auf Umweltschutzmaßnahmen werden in der Regel Projekte nicht gefördert, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen. D.h., es sind nur solche Maßnahmen zuwendungsfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.


Es lohnt sich daher für ein Unternehmen, proaktiv seine Prozesse, Energieversorgung und Lieferketten unter die Lupe zu nehmen und zu optimieren, noch bevor das Gesetz dies verlangt. Denn wenn dies auf freiwilliger Basis geschieht, kann man zu vielen Vorhaben die passenden staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei ihrer nachhaltigen und digitalen Umstellung unterstützen zu lassen.

Was sind Fördermittel überhaupt?

Doch was versteht man eigentlich unter Fördermitteln und welche gibt es? Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen, die der Staat zur Erreichung bestimmter politischer und wirtschaftlicher Ziele gewährt. Der Empfänger muss vorher festgelegte Kriterien erfüllen, um staatliche Mittel in Anspruch nehmen zu können. Die EU, der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an, die dem Ziel dienen, Anreize und Hilfe für eine nachhaltigere Wirtschaft zu geben.


Der Staat kann auf verschiedene Arten Förderungen vergeben, z.B. Darlehen, Steuervergünstigungen, Beteiligungen oder Bürgschaften. Doch wir wollen uns hier auf Zuschüsse konzentrieren. Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden jedoch nur bewilligt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die in den Richtlinien der Förderprogramme jeweils beschrieben sind.


Wir haben uns die Zeit genommen, um relevante Subventionen aufzulisten, die Umwelthemen wie Dekarbonisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, oder Digitalisierung betreffen. Im ersten Teil finden Sie bundesweit geltende Zuschüsse und anschließend welche für die jeweiligen Bundesländer. Die Liste wird mit der Zeit ergänzt werden.


Disclaimer: Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich laufend. Die vorgestellten Angaben sind ohne Gewähr.

Welche Förderungen gibt es auf nationaler Ebene?

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).


    Geförderte Maßnahmen

    Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, die Nutzung der Beschäftigten von privaten und dienstlichen PKW zu reduzieren, die Nutzung der Beschäftigten von öffentlichen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit bzw. zur Ausbildung, im Dienst- und Werkverkehr sowie in der Alltagsmobilität zu erhöhen, das Mobilitätsverhalten bewusster, umweltfreundlich und effizienter zu gestalten.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    max. 60.000 €


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/betriebliches-mobilitaetsmanagement-bund.html

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Darunter fallen Optimierung der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, sowie der Anlagentechnik.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 € pro m2 Nettogrundfläche 
    • max. 5 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Modul I – Transformationspläne, Machbarkeitsstudien

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045; Machbarkeitsstudien für die Errichtung emissionsneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben 
    • max. 2 Mio. € pro Vorhaben

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-waermenetze-modul-i.html

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Modul II – Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskosten)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.

    Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme) &

    Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben 
    • max. 100 Mio. € pro Vorhaben 

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-waermenetze-modul-ii.html

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Modul III – Einzelmaßnahmen

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    Solarthermieanlagen; Wärmepumpen,

    Biomassekessel; Wärmespeicher; Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen; Wärmeübergabestationen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
    • max. 100 Mio. € pro Vorhaben

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-waermenetze-modul-iii.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Außerdem Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 60 % der förderfähigen Kosten 
    • max. 15 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-wirtschaft-foerderwettbewerb.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 1 Querschnittstechnologien

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung: elektrische Motoren und Antriebe; elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung; Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung; thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • kleine Unternehmen: bis zu 50 %
    • mittlere Unternehmen: bis zu 40 % 
    • große Unternehmen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
    • Max. 200.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-1.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen: Solarkollektoranlagen; Wärmepumpen (sofern diese erneuerbare Energiequellen nutzen); Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie; Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse; KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • kleine Unternehmen: bis zu 65 % 
    • mittlere Unternehmen: bis zu 55 % 
    • große Unternehmen: bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.
    • max. 15 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-2.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software zum Monitoring und um die Effizienz von Energie- und Materialströmen zu regeln.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • kleine Unternehmen: bis zu 50 % 
    • mittlere Unternehmen: bis zu 40 % 
    • große Unternehmen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
    • max. 15 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-3.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 4 Energie- und resourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere: Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen; Abwärmenutzung; Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden; energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte; Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess; Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger; Elektrifizierung von Prozessen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bei maximal 1.200 € für jede jährlich eingesparte Tonne CO²
    • mittlere Unternehmen erhalten bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bei maximal 900 € für jede jährlich eingesparte Tonne CO² 
    • große Unternehmen erhalten bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bei maximal 500 € für jede jährlich eingesparte Tonne CO²

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-4.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 5 Transformationskonzepte

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Die Erstellung eines Transformationskonzeptes zur Umsetzung von Investitionsvorhaben hin zur Treibhausgasneutralität in Unternehmen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • 60 % für kleine Unternehmen
    • 50 % für mittlere Unternehmen
    • 40 % für große Unternehmen 
    • max. 50.000 €.
    • IEEKN-Mitglieder erhalten 10 % mehr Förderung, max. 80.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-5.html

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 6 Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 33 % der förderfähigen Kosten
    • max. 200.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-6.html

  • Dekarbonisierung in der Industrie

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)


    Geförderte Maßnahmen

    Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Beihilfefähig sind die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den Kosten des Vorhabens und den Kosten einer ähnlichen, weniger umweltfreundlichen Referenzinvestition, die vom Antragsteller ohne die Förderung durchgeführt würde, ergeben.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • kleine Unternehmen bis zu 60 %  
    • mittlere Unternehmen bis zu 50 %  
    • große Unternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Kosten 

    Weitere Informationen

    https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/dekarbonisierung-in-der-industrie/

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    Energieberatung für Sanierungskonzept, Sanierungsfahrplan oder Neubau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes und Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)

    • max. 80 % der Beratungskosten
    • max. 10.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-nichtwohngebaeude-anlage-systeme.html

  • Förderprogramm gegen Meeresmüll

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Maßnahmen, die Meeresmüll langfristig und nachhaltig vermeiden:

    Technologien und Strukturen in Produktion, Vertrieb und Konsum etablieren, die den Eintrag von Abfall in die Meere von vornherein vermeiden; Umsetzung von Konzepten für eine funktionierende Abfallwirtschaft, insbesondere zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft; alle weiteren Maßnahmen zur Reduktion von Kunststoffen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    bis zu 6 Mio. €


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/marine-defrag.html

  • Förderrichtlinie Elektromobilität

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


    Projektträger Jülich (PtJ)


    Geförderte Maßnahmen

    Finanzierung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien); Beschaffung von Elektrofahrzeugen und von Ladeinfrastruktur (Flottenprogramm); Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • 40 % der Investitionsmehrausgaben der Fahrzeuge  und die Gesamtkosten der Ladeinfrastruktur. 
    • max. 1 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/elektromobilitaet-bund.html

  • Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


    Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)


    Geförderte Maßnahmen

    Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • bis zu 80 % der Investitionsmehrausgaben
    • max. 15 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/nutzfahrzeuge-antriebe-lade-tankinfrastruktur.html

  • Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Einzel- und Verbundprojekte, die einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten durch: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbundes, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktionen im Wirtschaftsverkehr sowie Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)

    • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 
    • max. 10 Mio. € 
    • Finanzschwache Kommunen können Sie einen höheren Zuschuss von bis zu 90 % erhalten.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/foerderaufruf-kommunale-klimaschutz-modellprojekte.html

  • Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    Geförderte Maßnahmen

    neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen; ergänzende Komponenten und Systeme; zusätzliche Maßnahmen zum klimaschützenden Betrieb; Ausführungsplanungen und die Einbindung von Regenerativenergieanlagen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • pro Maßnahme maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben
    • max. 150.000 €
    • Einbindung von Regenerativenergieanlagen in stationäre Kälte- und Klimaanlagen max. 30.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/kaelte-und-klimarichtlinie.html

  • KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


    Lotsendienst für Unternehmen


    Geförderte Maßnahmen

    Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU, besonders technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

    Rohstoffeffizienz; Energieeffizienz und Klimaschutz; nachhaltiges Wassermanagement;

    nachhaltiges Flächenmanagement.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    50 % der förderfähigen Kosten + Bonus für KMUs


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-ressourcen-klimaschutz-bund.html

  • Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • Erstellung eines Konzeptes: max. 300.000 € 
    • Umsetzung eines Konzeptes: max. 500.000 € 

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel.html

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


    Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)


    Geförderte Maßnahmen

    Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland


    Höhe der finanziellen Förderung 

    Je nach Investition zwischen 2.500  und 100.000 €


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-in-deutschland.html

  • Umweltinnovationsprogramm

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


    KfW Bankengruppe


    Geförderte Maßnahmen

    Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 20 % für Großunternehmen
    • bis zu 30 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • max. 7,5 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/umweltinnovationsprogramm.html

  • Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)


    Geförderte Maßnahmen

    Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden 12 Themenfeldern:

    1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
    2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
    3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
    4. Klima- und ressourcenschonendes Bauen
    5. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
    6. Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
    7. Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
    8. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
    9. Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
    10. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
    11. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
    12. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen.

    Höhe der finanziellen Förderung 

    Die Umweltschutzförderung der DBU ist unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese ergänzen.

    Zuschuss fällt je nach Projekt und Antragstellerin und Antragsteller unterschiedlich aus.


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/DBU/umweltschutz-bundesstiftung-umwelt.html

  • Bundesförderung im Bereich Cloud- und Edge-Infrastruktur und -Services im Rahmen des IPCEI-CIS

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    VDI Technologiezentrum GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Technologien für energiesparende, hocheffiziente, automatisierte und miteinander verbundene Cloud- und Edge-Services, die den Austausch und die Verarbeitung sehr großer Datenmengen mit niedriger Latenz ermöglichen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben 
    • maximal 25 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/cloud-edge-infrastruktur-services.html

  • Digitales Europa (2021–2027)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Europäische Kommission (EC)


    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


    Geförderte Maßnahmen

    Das Programm soll Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.

    • „Supercomputing“,
    • künstliche Intelligenz,
    • Cybersicherheit und Vertrauen,
    • fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
    • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

    Höhe der finanziellen Förderung


    Eine Förderung hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen und Preisgelder. Projekte sind dabei bis zu 100 % förderfähig. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/digitales-europa.html

  • Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    DLR Projektträger


    Gesellschaft, Innovation, Technologie


    Digitalökonomie Mittelstand


    Geförderte Maßnahmen

    Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung Ihres Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)

    Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.


    Höhe der finanziellen Förderung 


    Max. 50.000 € für Einzelunternehmen, aber kann auf bis zu 100.000 € erhöht werden, wenn Sie als Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Ihren Antrag stellen


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/digital-jetzt-investitionsfoerderung-kmu.html

  • Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


    DLR Projektträger


    Geförderte Maßnahmen

    Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben zu folgenden Themen:

    • automatisierte Informationsaufbereitung,
    • digitale Assistenten,
    • Computer Vision/Bildverstehen,
    • Sprach- und Textverstehen,
    • datengetriebene Systeme und Datenengineering sowie
    • Grundfragen zu intelligenten Systemen.

    Sie setzten Ihr Vorhaben in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche um:

    • erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz,
    • Logistik, Mobilität und Automobil,
    • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung,
    • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen sowie
    • Daten- und IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien)-Wirtschaft.

    Höhe der finanziellen Förderung 


    zwischen 50 % und 75 % der Investitionskosten, je nach Unternehmensgröße und -alter


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/erforschung-entwicklung-nutzung-ki-kmu.html

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Europäische Kommission (EC)


    Geförderte Maßnahmen

    Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas:

    Investitionen in die Infrastruktur, angewandte Forschung und Innovation; Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen; produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen;

    Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze; Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte; Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten; technische Hilfe.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    keine Angabe


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/efre-kohaesionsfonds.html

  • Förderprogramm „go-digital“

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    EURONORM GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Fachliche Beratung und Begleitung durch autorisierte Beratungsunternehmen wenn Unternehmen ihre IT-Systeme auf- oder ausbauen möchten:

    • Modul 1 – Digitalisierungsstrategie
    • Modul 2 – IT-Sicherheit
    • Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse
    • Modul 4 – Datenkompetenz (go-data)
    • Modul 5 – Digitale Markterschließung

    Höhe der finanziellen Förderung

    • Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben 
    • Ein Beratertag wird mit maximal 1.100 € gefördert.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/digitalisierung-go-digital-bund.html

  • REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


    Geförderte Maßnahmen

    Externe Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für gemeinwohlorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) undStart-upszu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben zwischen 10 und 35 Beratungstage mit einem maximalen Tagessatz von 1.400 €


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/react-with-impact.html

Welche Förderungen gibt es auf regionaler Ebene?

Baden-Württemberg

  • Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton)

    Zuständige Behörden

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    Geförderte Maßnahmen

    Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in einem Transportbetonwerk:

    Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO2-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen;  Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen; die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.


    Höhe der finanziellen Förderung

    bis zu 100.000 €


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/ressourcen-klimaschonender-beton-im-hochbau.html

  • KLIMAfit

    Zuständige Behörden

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    Geförderte Maßnahmen

    Für in Gruppen organisierte Unternehmen und andere Organisationen (KLIMAfit-Konvoi) die sich auf den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement vorbereiten. Ein KLIMAfit-Konvoi beinhaltet ein oder mehrere individuelle Beratungstage sowie die Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themen des Klimaschutzes durch ein Beratungsunternehmen.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)


    • max. 400 € je Teilnehmerin und Teilnehmer
    • Die Ausgaben von Beratungsunternehmen für die Durchführung von höchstens 6 Workshops werden mit höchstens 1.000 € je Workshop gefördert.
    • Projektträger erhalten für die Durchführung eines KLIMAfit-Konvois 80 % der nachgewiesenen Ausgaben, jedoch höchstens 5.000 €.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/klimafit.html

  • Klimaschutz-Plus

    Zuständige Behörden

    L-Bank


    Geförderte Maßnahmen

    CO2-Minderungsprogramm; Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW);

    Einführung eines Energiemanagements (EM); Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung;

    Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,

    Projektentwicklung Contracting (ProECo); strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)


    • Im CO2-Minderungsprogramm je nach Art der Maßnahme max. 30 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % der Investitionskosten.
    • Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 €.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/klimaschutz-plus.html

  • KLIMOPASS

    Zuständige Behörden

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


    L-Bank


    Geförderte Maßnahmen

    Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen für kleine oder mittlere Unternehmen. 

    Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen; Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels;

    Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)


    • bis zu 80 % oder für Vertiefungsberatungen bis zu 65 % des Tagessatzes einer externen Beratung
    • 500 € für halbtägige und 800 € für ganztägige Schulungsmaßnahmen
    • für investive Maßnahmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 100.000 €
    • für Modellprojekte bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 200.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/foerderprogramm-klimopass.html

  • Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

    Zuständige Behörden

    L-Bank


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen in den Neubau oder die energetische Sanierung des eigenen energieeffizienten Betriebsgebäudes. Der Zuschuss ergänzt die Zuschüsse und Darlehen, die man für sein Vorhaben gleichzeitig über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW Bankengruppe erhält. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gibt es für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Projekte einen zusätzlichen Zuschuss (Klimaprämie), der als Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird.


    Höhe der finanziellen Förderung 


    • zwischen 10.000 € und 5 Mio. € 
    • Damit können unter Berücksichtigung der BEG-Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/kombi-darlehen-mittelstand-klimapraemie.htmll

  • Modellregion Grüner Wasserstoff 2021–2027 (VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)

    Zuständige Behörden

    L-Bank


    Geförderte Maßnahmen

    Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/modellregion-gruener-wasserstoff.html

Bayern

  • Bayerisches Energieforschungsprogramm

    Zuständige Behörden

    Projektträger Jülich (PtJ)


    Geförderte Maßnahmen

    Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie Durchführung von Studien in diesem Bereich.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/energieforschungsprogramm-bay.html

  • Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

    Zuständige Behörden

    Projektträger Bayern


    Geförderte Maßnahmen

    Aufbau einer öffentlichen oder betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff:

    öffentliche und betriebsinterne Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik

    Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, auf Wasserstoffbetrieb

    die Errichtung neuer klimaneutraler Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure.


    Höhe der finanziellen Förderung


    • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlichen Wasserstoffbetankungsanlagen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten 
    • betriebsinterne Wasserstoffbetankungsanlagen, Anschaffung wasserstoffbetriebener Fahrzeuge und Umrüstungen von Fahrzeugen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten im Vergleich zu einer Referenztechnologie
    • Wasserstofferzeugungsanlagen bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • jedoch höchstens 2 Mio. €
    • Je nach beihilferechtlichen Vorgaben kann sich der Zuschuss für ein mittleres Unternehmen um 10 % und ein kleines Unternehmen um 20 % erhöhen.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/aufbau-wasserstofftankstelleninfrastruktur.html

  • Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)

    Zuständige Behörden

    Regierung von Schwaben


    Geförderte Maßnahmen

    Erstmalige Einführung, Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externe Prüfung eines umweltorientierten Managements (EMAS, ISO 14001, QuB, Ökoprofit) sowie für dessen einmalige Revalidierung beziehungsweise Rezertifizierung;

    erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder Ökoprofit.


    Höhe der finanziellen Förderung 


    • Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für Projektträger max. 3.000 €
    • für Teilnehmer je nach Schwerpunkt des geförderten Umweltmanagementsystems zwischen 2.000 € und 7.000 €
    • für Teilnehmer je nach Schwerpunkt des geförderten Ressourcenmanagementsystems zwischen 1.300 € und 2.300 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/umweltorientiertes-management-bayern.html

  • Digitalbonus Bayern

    Zuständige Behörden

    Zuständige Behördenzuständige Bezirksregierung Bayern


    Geförderte Maßnahmen

    Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)


    • Digitalbonus Standard: bis zu 10.000 €, Fördersatz bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
    • Digitalbonus Plus: bis zu 50.000 € für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

    Weitere Informationen

    https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/

  • Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

    Zuständige Behörden

    Projektträger Bayern


    Geförderte Maßnahmen

    Durchführung von Studien, auf deren Grundlage Investitionen durchgeführt werden, die der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.

    Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung).


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)


    • Energiekonzepte je nach Antragsteller bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 €
    • kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne bei kommunalen Gebietskörperschaften bis zu 70 %, jedoch bei Folgeenergienutzungsplänen maximal 20.000 €
    • Umsetzungsbegleitung von kommunalen/interkommunalen Energienutzungsplänen bis zu 70 %, jedoch maximal 40.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/energiekonzepte-und-kommunale-energienutzungsplae.html

  • Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen im Rahmen der bayerischen Bioökonomiestrategie (BayBioökonomie-Scale-Up)

    Zuständige Behörden

    Regierung von Niederbayern


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (beispielsweise Bioraffinerie, Bioproduktewerk) mit positivem Klimaeffekt.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen 
    • bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen
    • bis zu 40 % bei großen Unternehmen 

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/baybiooekonomie-scale-up.html

  • Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (BioWärme Bayern)

    Zuständige Behörden

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


    Technologie- und Förderzentrum (TFZ)


    Geförderte Maßnahmen

    Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • kleine Unternehmen: bis zu 40 % 
    • mittlere Unternehmen: bis zu 35 % 
    • große Unternehmen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

    Max. Zuschusshöhe:

    • Biomasseheizwerke: 350.000 €;
    • zugehörige Wärmenetze: 100.000 €.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/biowaerme-bayern.html

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

    Zuständige Behörden

    Projektträger Bayern


    Geförderte Maßnahmen

    Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. Es sind mindestens 2 Schnell-Ladepunkte (maximal 4) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen.


    Höhe der finanziellen Förderung

    max. 250.000 € 


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/oeffentliche-ladeinfrastruktur-e-fahrzeuge.html

  • Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen"

    Zuständige Behörden

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


    Geförderte Maßnahmen

    Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) werden unterstützt bei Investitionen, die den Energieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken und somit zur Energieeinsparung beitragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien steigern und CO2-Emissionen reduzieren: technische Anlagen, auch in der Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung);

    Sanierung von Gebäuden sowie Neubau von Gebäuden.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)

    • kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 30 %, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten,
    • mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 20 %, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/energieeffizienz-erneuerbare-energien-in-unternehm.html

  • Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)

    Zuständige Behörden

    zuständige Bezirksregierung Bayern


    Geförderte Maßnahmen

    Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in kleinen und mittleren Betrieben.

    Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.


    Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)

    • kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 30 %, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten,
    • mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 20 %, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten.

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/transformation-bayern.html

Hessen

  • Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank


    Geförderte Maßnahmen

    Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz


    Höhe der finanziellen Förderung

    bis zu 100 % des Aufwandes, je nach Art des Vorhabens


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/energetische-foerderung-im-rahmen-des-hessischen.html

  • Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

    Zuständige Behörden

    Hessische Staatskanzlei


    Geförderte Maßnahmen

    Für innovative Digitalisierungsvorhaben und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • zwischen 50 % und 100 % je nach Art des Vorhabens
    • max. 1 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/digitale-technologien-und-innovationen-distral.html

  • Förderung von Logistik- und Mobiliätsinnovationen

    Zuständige Behörden

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


    HA Hessen Agentur GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.


    Höhe der finanziellen Förderung

    bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben


    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/logistik-und-mobilitaetsinnovationen.html

  • Gründungs- und Mittelstandsförderung – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

    Zuständige Behörden

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)


    Geförderte Maßnahmen

    Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen.

    Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • max. 10.000 €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/zuschuss-digitalisierungsmassnahmen.html

  • Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen (PIUS-INVEST)

    Zuständige Behörden

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


    Ansprechpunkt:

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)


    Geförderte Maßnahmen

    • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
    • Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel
    • Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.

    Höhe der finanziellen Förderung

    • bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben
    • max. 500.000 € pro Vorhaben

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/pius-invest.html

  • Produktionsintegrierter Umweltschutz – PIUS-Beratung

    Zuständige Behörden

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


    RKW Hessen GmbH


    Geförderte Maßnahmen

    Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz mit Gesamtsicht auf das Unternehmen oder in Bezug auf Einzelaspekte (zum Beispiel Energie, Abfall, Wasser, Material).

    Ziel ist die Optimierung von Produktionsprozessen sowie eine umweltfreundliche und effiziente Ausrichtung von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.


    Höhe der finanziellen Förderung

    • pro Beratungstag 600 € (650 € in EFRE-Vorranggebieten)
    • insgesamt max. 12.000 € (13.000 € in EFRE-Vorranggebieten)

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/produktionsintegrierter-umweltschutz-pius.html

Niedersachsen

  • Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)


    Geförderte Maßnahmen

    Investitionen in Maschinen und Anlagen in zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • max. 1 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/betriebliche-ressourceneffizienz.html

  • Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)


    Geförderte Maßnahmen

    • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden
    • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
    • die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde
    • die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen

    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Max. 2 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/klimaschutz-und-energieeffizienz.html

  • Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung


    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)


    Geförderte Maßnahmen

    • Auf- und Ausbau von Tankinfrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs mit alternativen Treibstoffen wie Liquefied Natural Gas (LNG) und der Binnenschifffahrt mit Landstrom
    • Modellprojekte im Bahnverkehr
    • Elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität, durch die Einsatz und Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr sowie im Kommunalverkehr unterstützt werden können.

    Höhe der finanziellen Förderung 

    • bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten
    • max. 500.000 € für den Auf- und Ausbau von Tankinfrastruktur
    • max. 2,5 Mio. € für Modellprojekte im Bahnverkehr

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/versorgung-mit-alternativen-treibstoffen.html

  • Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge

    Zuständige Behörden & Unternehmen

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung


    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)


    Geförderte Maßnahmen

    Umstellung der Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, also die Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen.


    Höhe der finanziellen Förderung 

    • 50 % der förderfähigen Investitionskosten
    • max. 350.000 € je Fahrzeug / insgesamt 1,4 Mio. €

    Weitere Informationen

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/anschaffung-brennstoffzellenbetriebener-kommunaler.html

Erklärung der wichtigsten Begriffe

  • De minimis

    De minimis bezeichnet in der Rechtssprache etwas, das als zu trivial oder unbedeutend angesehen wird, um als rechtlich bedeutsam oder durchsetzbar zu gelten. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "über minimale Dinge". 


    Die De-minimis-Regel ist ein Konzept, das in der Regierungspolitik verwendet wird, um den Höchstwert von Subventionen festzulegen, die einem Unternehmen oder einer Einzelperson gewährt werden können, ohne dass eine förmliche Anmeldung oder Genehmigung durch die Behörden erforderlich ist. Die Regel besagt, dass Subventionen, die unter einem bestimmten Schwellenwert liegen, nur minimale Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel haben und somit von der Regulierungsaufsicht ausgenommen sind.


    In der EU liegt die De-minimis-Schwelle bei 200.000 Euro pro Unternehmen über einen dreijährigen Zeitraum. Das bedeutet, dass ein Unternehmen Subventionen unterhalb dieser Schwelle erhalten kann, ohne dass eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich ist.

  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

    Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist eine EU-weite Regelung, die sich mit staatlichen Förderungen und Beihilfen für Unternehmen beschäftigt. Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten, bestimmte Arten von staatlichen Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission zu gewähren. 


    Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Förderungen, wie beispielsweise Investitionsbeihilfen, Innovationsförderungen, Umweltschutzmaßnahmen oder Ausbildungsbeihilfen. Dabei legt sie genau fest, welche Kosten förderfähig sind und in welchem Umfang Fördermittel gewährt werden können. Zudem enthält die AGVO Bedingungen hinsichtlich der Größe des begünstigten Unternehmens, der Region, in der das Unternehmen ansässig ist, sowie möglicher zeitlicher Beschränkungen der Förderung.


    Die AGVO hat zum Ziel, einen fairen Wettbewerb auf dem EU-Markt zu gewährleisten und sicherzustellen, dass staatliche Förderungen gezielt eingesetzt werden, um beispielsweise die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken oder um bestimmte politische Ziele zu fördern. Gleichzeitig soll die AGVO sicherstellen, dass kein Missbrauch von staatlichen Förderungen betrieben wird, der den Wettbewerb benachteiligen könnte.

  • Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

    GRW steht für "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und ist ein Bundesprogramm in Deutschland, das die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen fördert. Es bietet finanzielle Unterstützung und Anreize für Unternehmen und Regionen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.


    Das GRW verwendet den Regionalindikator, um die Schwäche in verschiedenen Bereichen zu messen. Deutschland ist in A-, B-, C- und D-Regionen eingeteilt, wobei A die am wenigsten entwickelte und D die am weitesten entwickelte Region ist. Die Details zur Förderhöhe variieren je nach Programm oder Initiative. Bund und Länder verwalten die finanzielle Unterstützung über verschiedene Programme wie Regionalentwicklungsfonds und Investitionszuschüsse. Diese Programme haben unterschiedliche Kriterien, Bewerbungsverfahren und Finanzierungsniveaus.

Klassifizierungsmatrix KMU

Nach europäischem Recht werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie folgt definiert und unterteilt: Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro. Kleine Unternehmen haben maximal 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Mittlere Unternehmen können bis zu 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die Kategorisierung dient dazu, KMU von größeren Unternehmen abzugrenzen und ihnen gezielt Unterstützung und Begünstigungen zukommen zu lassen.

Mitarbeiter Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Mittel 50-249 bis 50.000.000€ bis 43.000.000€
Klein 10-49 bis 10.000.000€ bis 10.000.000€
Kleinst unter 10 bis 2.000.000€ bis 2.000.000€

Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/kmu/

Grüne Logistik: Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette
von Arash Javanmard 09 März, 2024
Die deutsche Logistikbranche, mit 20 % der Treibhausgasemissionen, steht vor Herausforderungen wie Klimaschutzgesetzen und IMO-Verordnungen. Nachhaltigkeit durch grüne Technologien und Fahrzeugmodernisierung bietet Chancen für Effizienz und Kostenersparnis. Nachhaltige Logistik umfasst Beschaffung bis Entsorgung und erfordert Engagement für CO₂-Reduktion, Ressourceneffizienz und positive Markenbildung.
von Henriette Reinhardt & Philipp Niemeier 21 Okt., 2023
In diesem Artikel werden Herausforderungen, Chancen und Lösungsansätze für die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungskette in der Medizinbranche beschrieben.
Förderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Philipp Niemeier 05 Mai, 2023
In diesem Beitrag beschreiben wir die Vorteile einer zeitnahen Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie Unternehmen bis zu 80.000 € Fördermittel dafür erhalten können.
Net-Zero erreichen: CO2-Bilanzierung & Dekarbonisierungsstrategie
von Philipp Niemeier; Adam Cown; Arash Javanmard 22 Feb., 2023
Der Artikel beschreibt, wie Unternehmen Netto-Null-Emissionen erreichen können, indem sie ihre CO2-Bilanz messen und eine Dekarbonisierungsstrategie entwickeln, um ihre Emissionen zu reduzieren.
Die CO2-Bilanzierung als Herzstück des Nachhaltigkeitsreportings nach DNK, GRI und ESRS
von Philipp Niemeier 15 Jan., 2023
In dem zweiten Beitrag der Artikel-Reihe gehen wir auf die gängigen Normen und Rahmenwerke im Zusammenhang mit der unternehmerischen CO2-Bilanz ein.
Wegweiser der Klima-Transformation: Rahmenwerke, Richtlinien und Gesetze
von Adam Cowen 04 Dez., 2022
In diesem Beitrag geben wir eine Übersicht über die aktuellen und zukünftigen Rahmenwerke, Richtlinien und Gesetze der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Share by: