In diesem Blogartikel möchten wir auf finanzielle Unterstützungen eingehen, die deutschen Unternehmen angeboten werden, wenn sie Schritte in Richtung Klimaneutralität gehen wollen oder die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchten.
Der Green Deal ist eine Initiative der Europäischen Union mit dem Ziel, die EU bis zum Jahr 2050 zu dekarbonisieren und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum zu fördern. In diesem Sinne wurde dieses Jahr von der Europäischen Kommission eine Modifikation der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verabschiedet, um die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in Europa zu erleichtern und zu beschleunigen. Die AGVO bietet einen Rahmen, um zu bestimmen, wann staatliche Beihilfen von der Anmeldung bei der Europäischen Kommission freigestellt sind. Diese Bestimmung umfasst verschiedene Arten von Förderungen wie Regionalbeihilfen, Investitionsbeihilfen für KMU, Umweltschutzbeihilfen und Beihilfen für Forschung und Entwicklung.
Bezogen auf Umweltschutzmaßnahmen werden in der Regel Projekte nicht gefördert, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen. D.h., es sind nur solche Maßnahmen zuwendungsfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Es lohnt sich daher für ein Unternehmen, proaktiv seine Prozesse, Energieversorgung und Lieferketten unter die Lupe zu nehmen und zu optimieren, noch bevor das Gesetz dies verlangt. Denn wenn dies auf freiwilliger Basis geschieht, kann man zu vielen Vorhaben die passenden staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei ihrer nachhaltigen und digitalen Umstellung unterstützen zu lassen.
Doch was versteht man eigentlich unter Fördermitteln und welche gibt es? Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen, die der Staat zur Erreichung bestimmter politischer und wirtschaftlicher Ziele gewährt. Der Empfänger muss vorher festgelegte Kriterien erfüllen, um staatliche Mittel in Anspruch nehmen zu können. Die EU, der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an, die dem Ziel dienen, Anreize und Hilfe für eine nachhaltigere Wirtschaft zu geben.
Der Staat kann auf verschiedene Arten Förderungen vergeben, z.B. Darlehen, Steuervergünstigungen, Beteiligungen oder Bürgschaften. Doch wir wollen uns hier auf Zuschüsse konzentrieren. Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden jedoch nur bewilligt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die in den Richtlinien der Förderprogramme jeweils beschrieben sind.
Wir haben uns die Zeit genommen, um relevante Subventionen aufzulisten, die Umwelthemen wie Dekarbonisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, oder Digitalisierung betreffen. Im ersten Teil finden Sie bundesweit geltende Zuschüsse und anschließend welche für die jeweiligen Bundesländer. Die Liste wird mit der Zeit ergänzt werden.
Disclaimer: Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich laufend. Die vorgestellten Angaben sind ohne Gewähr.
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Geförderte Maßnahmen
Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, die Nutzung der Beschäftigten von privaten und dienstlichen PKW zu reduzieren, die Nutzung der Beschäftigten von öffentlichen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit bzw. zur Ausbildung, im Dienst- und Werkverkehr sowie in der Alltagsmobilität zu erhöhen, das Mobilitätsverhalten bewusster, umweltfreundlich und effizienter zu gestalten.
Höhe der finanziellen Förderung
max. 60.000 €
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Darunter fallen Optimierung der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, sowie der Anlagentechnik.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045; Machbarkeitsstudien für die Errichtung emissionsneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.
Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme) &
Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
Solarthermieanlagen; Wärmepumpen,
Biomassekessel; Wärmespeicher; Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen; Wärmeübergabestationen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Außerdem Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung: elektrische Motoren und Antriebe; elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung; Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung; thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen: Solarkollektoranlagen; Wärmepumpen (sofern diese erneuerbare Energiequellen nutzen); Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie; Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse; KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software zum Monitoring und um die Effizienz von Energie- und Materialströmen zu regeln.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere: Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen; Abwärmenutzung; Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden; energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte; Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess; Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger; Elektrifizierung von Prozessen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Die Erstellung eines Transformationskonzeptes zur Umsetzung von Investitionsvorhaben hin zur Treibhausgasneutralität in Unternehmen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geförderte Maßnahmen
Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Geförderte Maßnahmen
Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Beihilfefähig sind die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den Kosten des Vorhabens und den Kosten einer ähnlichen, weniger umweltfreundlichen Referenzinvestition, die vom Antragsteller ohne die Förderung durchgeführt würde, ergeben.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/dekarbonisierung-in-der-industrie/
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
Energieberatung für Sanierungskonzept, Sanierungsfahrplan oder Neubau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes und Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Geförderte Maßnahmen
Maßnahmen, die Meeresmüll langfristig und nachhaltig vermeiden:
Technologien und Strukturen in Produktion, Vertrieb und Konsum etablieren, die den Eintrag von Abfall in die Meere von vornherein vermeiden; Umsetzung von Konzepten für eine funktionierende Abfallwirtschaft, insbesondere zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft; alle weiteren Maßnahmen zur Reduktion von Kunststoffen.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 6 Mio. €
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/marine-defrag.html
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Projektträger Jülich (PtJ)
Geförderte Maßnahmen
Finanzierung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien); Beschaffung von Elektrofahrzeugen und von Ladeinfrastruktur (Flottenprogramm); Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/elektromobilitaet-bund.html
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Geförderte Maßnahmen
Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Geförderte Maßnahmen
Einzel- und Verbundprojekte, die einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten durch: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbundes, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktionen im Wirtschaftsverkehr sowie Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geförderte Maßnahmen
neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen; ergänzende Komponenten und Systeme; zusätzliche Maßnahmen zum klimaschützenden Betrieb; Ausführungsplanungen und die Einbindung von Regenerativenergieanlagen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Lotsendienst für Unternehmen
Geförderte Maßnahmen
Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU, besonders technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
Rohstoffeffizienz; Energieeffizienz und Klimaschutz; nachhaltiges Wassermanagement;
nachhaltiges Flächenmanagement.
Höhe der finanziellen Förderung
50 % der förderfähigen Kosten + Bonus für KMUs
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Geförderte Maßnahmen
Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Geförderte Maßnahmen
Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Höhe der finanziellen Förderung
Je nach Investition zwischen 2.500 und 100.000 €
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
KfW Bankengruppe
Geförderte Maßnahmen
Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Geförderte Maßnahmen
Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden 12 Themenfeldern:
Höhe der finanziellen Förderung
Die Umweltschutzförderung der DBU ist unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese ergänzen.
Zuschuss fällt je nach Projekt und Antragstellerin und Antragsteller unterschiedlich aus.
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
VDI Technologiezentrum GmbH
Geförderte Maßnahmen
Technologien für energiesparende, hocheffiziente, automatisierte und miteinander verbundene Cloud- und Edge-Services, die den Austausch und die Verarbeitung sehr großer Datenmengen mit niedriger Latenz ermöglichen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Europäische Kommission (EC)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Geförderte Maßnahmen
Das Programm soll Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.
Höhe der finanziellen Förderung
Eine Förderung hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen und Preisgelder. Projekte sind dabei bis zu 100 % förderfähig. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/digitales-europa.html
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Digitalökonomie Mittelstand
Geförderte Maßnahmen
Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung Ihres Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)
Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Höhe der finanziellen Förderung
Max. 50.000 € für Einzelunternehmen, aber kann auf bis zu 100.000 € erhöht werden, wenn Sie als Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Ihren Antrag stellen
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
DLR Projektträger
Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben zu folgenden Themen:
Sie setzten Ihr Vorhaben in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche um:
Höhe der finanziellen Förderung
zwischen 50 % und 75 % der Investitionskosten, je nach Unternehmensgröße und -alter
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Europäische Kommission (EC)
Geförderte Maßnahmen
Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas:
Investitionen in die Infrastruktur, angewandte Forschung und Innovation; Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen; produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen;
Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze; Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte; Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten; technische Hilfe.
Höhe der finanziellen Förderung
keine Angabe
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/efre-kohaesionsfonds.html
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
EURONORM GmbH
Geförderte Maßnahmen
Fachliche Beratung und Begleitung durch autorisierte Beratungsunternehmen wenn Unternehmen ihre IT-Systeme auf- oder ausbauen möchten:
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Geförderte Maßnahmen
Externe Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für gemeinwohlorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) undStart-upszu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben zwischen 10 und 35 Beratungstage mit einem maximalen Tagessatz von 1.400 €
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/react-with-impact.html
Zuständige Behörden
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Geförderte Maßnahmen
Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in einem Transportbetonwerk:
Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO2-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen; Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen; die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 100.000 €
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Geförderte Maßnahmen
Für in Gruppen organisierte Unternehmen und andere Organisationen (KLIMAfit-Konvoi) die sich auf den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement vorbereiten. Ein KLIMAfit-Konvoi beinhaltet ein oder mehrere individuelle Beratungstage sowie die Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themen des Klimaschutzes durch ein Beratungsunternehmen.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/klimafit.html
Zuständige Behörden
L-Bank
Geförderte Maßnahmen
CO2-Minderungsprogramm; Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW);
Einführung eines Energiemanagements (EM); Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung;
Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
Projektentwicklung Contracting (ProECo); strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
L-Bank
Geförderte Maßnahmen
Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen für kleine oder mittlere Unternehmen.
Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen; Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels;
Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
L-Bank
Geförderte Maßnahmen
Investitionen in den Neubau oder die energetische Sanierung des eigenen energieeffizienten Betriebsgebäudes. Der Zuschuss ergänzt die Zuschüsse und Darlehen, die man für sein Vorhaben gleichzeitig über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW Bankengruppe erhält. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gibt es für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Projekte einen zusätzlichen Zuschuss (Klimaprämie), der als Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
L-Bank
Geförderte Maßnahmen
Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Projektträger Jülich (PtJ)
Geförderte Maßnahmen
Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Projektträger Bayern
Geförderte Maßnahmen
Aufbau einer öffentlichen oder betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff:
öffentliche und betriebsinterne Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik
Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, auf Wasserstoffbetrieb
die Errichtung neuer klimaneutraler Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Regierung von Schwaben
Geförderte Maßnahmen
Erstmalige Einführung, Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externe Prüfung eines umweltorientierten Managements (EMAS, ISO 14001, QuB, Ökoprofit) sowie für dessen einmalige Revalidierung beziehungsweise Rezertifizierung;
erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder Ökoprofit.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Zuständige Behördenzuständige Bezirksregierung Bayern
Geförderte Maßnahmen
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Projektträger Bayern
Geförderte Maßnahmen
Durchführung von Studien, auf deren Grundlage Investitionen durchgeführt werden, die der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.
Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung).
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Regierung von Niederbayern
Geförderte Maßnahmen
Investitionen in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (beispielsweise Bioraffinerie, Bioproduktewerk) mit positivem Klimaeffekt.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Technologie- und Förderzentrum (TFZ)
Geförderte Maßnahmen
Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.
Höhe der finanziellen Förderung
Max. Zuschusshöhe:
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/biowaerme-bayern.html
Zuständige Behörden
Projektträger Bayern
Geförderte Maßnahmen
Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. Es sind mindestens 2 Schnell-Ladepunkte (maximal 4) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen.
Höhe der finanziellen Förderung
max. 250.000 €
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Geförderte Maßnahmen
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) werden unterstützt bei Investitionen, die den Energieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken und somit zur Energieeinsparung beitragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien steigern und CO2-Emissionen reduzieren: technische Anlagen, auch in der Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung);
Sanierung von Gebäuden sowie Neubau von Gebäuden.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
zuständige Bezirksregierung Bayern
Geförderte Maßnahmen
Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in kleinen und mittleren Betrieben.
Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Höhe der finanziellen Förderung (bezogen auf umweltschutzbezogene Mehrkosten)
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank
Geförderte Maßnahmen
Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 100 % des Aufwandes, je nach Art des Vorhabens
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Hessische Staatskanzlei
Geförderte Maßnahmen
Für innovative Digitalisierungsvorhaben und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
HA Hessen Agentur GmbH
Geförderte Maßnahmen
Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.
Höhe der finanziellen Förderung
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Geförderte Maßnahmen
Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen.
Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Ansprechpunkt:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Geförderte Maßnahmen
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/pius-invest.html
Zuständige Behörden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
RKW Hessen GmbH
Geförderte Maßnahmen
Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz mit Gesamtsicht auf das Unternehmen oder in Bezug auf Einzelaspekte (zum Beispiel Energie, Abfall, Wasser, Material).
Ziel ist die Optimierung von Produktionsprozessen sowie eine umweltfreundliche und effiziente Ausrichtung von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Geförderte Maßnahmen
Investitionen in Maschinen und Anlagen in zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Geförderte Maßnahmen
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Geförderte Maßnahmen
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
Zuständige Behörden & Unternehmen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Geförderte Maßnahmen
Umstellung der Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, also die Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen.
Höhe der finanziellen Förderung
Weitere Informationen
De minimis bezeichnet in der Rechtssprache etwas, das als zu trivial oder unbedeutend angesehen wird, um als rechtlich bedeutsam oder durchsetzbar zu gelten. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "über minimale Dinge".
Die De-minimis-Regel ist ein Konzept, das in der Regierungspolitik verwendet wird, um den Höchstwert von Subventionen festzulegen, die einem Unternehmen oder einer Einzelperson gewährt werden können, ohne dass eine förmliche Anmeldung oder Genehmigung durch die Behörden erforderlich ist. Die Regel besagt, dass Subventionen, die unter einem bestimmten Schwellenwert liegen, nur minimale Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel haben und somit von der Regulierungsaufsicht ausgenommen sind.
In der EU liegt die De-minimis-Schwelle bei 200.000 Euro pro Unternehmen über einen dreijährigen Zeitraum. Das bedeutet, dass ein Unternehmen Subventionen unterhalb dieser Schwelle erhalten kann, ohne dass eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich ist.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist eine EU-weite Regelung, die sich mit staatlichen Förderungen und Beihilfen für Unternehmen beschäftigt. Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten, bestimmte Arten von staatlichen Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission zu gewähren.
Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Förderungen, wie beispielsweise Investitionsbeihilfen, Innovationsförderungen, Umweltschutzmaßnahmen oder Ausbildungsbeihilfen. Dabei legt sie genau fest, welche Kosten förderfähig sind und in welchem Umfang Fördermittel gewährt werden können. Zudem enthält die AGVO Bedingungen hinsichtlich der Größe des begünstigten Unternehmens, der Region, in der das Unternehmen ansässig ist, sowie möglicher zeitlicher Beschränkungen der Förderung.
Die AGVO hat zum Ziel, einen fairen Wettbewerb auf dem EU-Markt zu gewährleisten und sicherzustellen, dass staatliche Förderungen gezielt eingesetzt werden, um beispielsweise die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken oder um bestimmte politische Ziele zu fördern. Gleichzeitig soll die AGVO sicherstellen, dass kein Missbrauch von staatlichen Förderungen betrieben wird, der den Wettbewerb benachteiligen könnte.
GRW steht für "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und ist ein Bundesprogramm in Deutschland, das die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen fördert. Es bietet finanzielle Unterstützung und Anreize für Unternehmen und Regionen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Das GRW verwendet den Regionalindikator, um die Schwäche in verschiedenen Bereichen zu messen. Deutschland ist in A-, B-, C- und D-Regionen eingeteilt, wobei A die am wenigsten entwickelte und D die am weitesten entwickelte Region ist. Die Details zur Förderhöhe variieren je nach Programm oder Initiative. Bund und Länder verwalten die finanzielle Unterstützung über verschiedene Programme wie Regionalentwicklungsfonds und Investitionszuschüsse. Diese Programme haben unterschiedliche Kriterien, Bewerbungsverfahren und Finanzierungsniveaus.
Nach europäischem Recht werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie folgt definiert und unterteilt: Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro. Kleine Unternehmen haben maximal 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Mittlere Unternehmen können bis zu 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die Kategorisierung dient dazu, KMU von größeren Unternehmen abzugrenzen und ihnen gezielt Unterstützung und Begünstigungen zukommen zu lassen.
Mitarbeiter | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme | |
---|---|---|---|
Mittel | 50-249 | bis 50.000.000€ | bis 43.000.000€ |
Klein | 10-49 | bis 10.000.000€ | bis 10.000.000€ |
Kleinst | unter 10 | bis 2.000.000€ | bis 2.000.000€ |
Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/kmu/
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